Social Media für Erwachsene sind ungeeignet für Kinder. Verbote sind aber zu einfach, denn Kinder haben ein Recht auf digitale Teilhabe.
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Das Werk ist keine Open Educational Ressource (OER), also kein freies Bildungsmaterial. Es unterliegt allein dem Urheberrecht für Unterrichtsmaterialien.
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Aktuelles
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Fünf Projekte erhalten eine Förderung, darunter auch der Seitenstark e.V. für einen KI-Chatbot sowie das Internet-ABC.de, Kindersache.de und fragFINN.de.
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Das HanisauLand hat sein großes Kinderrechte-Spezial aktualisiert und erweitert.




