"Ich darf das" heißt der Kinderrechte-Song, der gemeinsam mit Kindern und Familien einen neuen Rekord aufstellen will.
Bei Seitenstark mitmachen? Na klar!
Sie sind auch mit einer Kinderseite im Internet unterwegs und möchten damit Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Seitenstark werden? Eine gute Idee, denn die Vernetzung bedeutet sowohl für Sie, als auch für die Arbeitsgemeinschaft, für alle Mitgliedsseiten und natürlich für die Kinder eine gegenseitige Bereicherung. Das haben Sie davon:
- Ihr Angebot wird von seitenstark.de und anderen Mitgliedsseiten beworben. Sie erhalten neue Klicks
- Ihre Stamm-User besuchen Sie häufiger und handeln Ihre Seite als Tipp, denn Sie erweitern Ihr Angebot.
- Ihre User finden bei Ihnen durch Vernetzungsangebote viel mehr Inhalte als zuvor
- Ihre User finden bei Ihnen den Eingang in den doppelt moderierten Seitenstark-Chat
- Auf den Seitenstark-Treffen können Sie sich mit anderen Kinderseitenmachern austauschen, Rat und Hilfe bekommen
Hier geht's weiter:
- Aufnahmeantrag und Kriterienkatalog zum Download
- Zum Online-Aufnahmeantrag - Engagement in der Arbeitsgemeinschaft lohnt sich

Aktuelles
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Social Media für Erwachsene sind ungeeignet für Kinder. Verbote sind aber zu einfach, denn Kinder haben ein Recht auf digitale Teilhabe.
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Fünf Projekte erhalten eine Förderung, darunter auch der Seitenstark e.V. für einen KI-Chatbot sowie das Internet-ABC.de, Kindersache.de und fragFINN.de.



