Social Media für Erwachsene sind ungeeignet für Kinder. Verbote sind aber zu einfach, denn Kinder haben ein Recht auf digitale Teilhabe.
Isabell Rausch-Jarolimek

Isabell Rausch-Jarolimek leitet das Referat „Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes“ bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Vor ihrer Tätigkeit für die BzKJ arbeitete sie unter anderem vier Jahre lang als Referentin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im für den Kinder- und Jugendmedienschutz zuständigen Fachreferat.
Das Recht auf Teilhabe an digitalen Medien ist ein zentraler Bestandteil des Jugendschutzgesetzes. Damit Kinder sich sicher und selbstbestimmt im Netz bewegen können, brauchen sie qualitativ hochwertige, altersgerechte Angebote. Um diese auffindbar zu machen, braucht es verlässliche Orientierung – für Kinder ebenso wie für Eltern und pädagogische Fachkräfte. Ein qualitätsbasiertes Gütesiegel wie das von Seitenstark leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Deshalb bringe ich meine Expertise gerne in die Vergabejury ein.
Aktuelles
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Fünf Projekte erhalten eine Förderung, darunter auch der Seitenstark e.V. für einen KI-Chatbot sowie das Internet-ABC.de, Kindersache.de und fragFINN.de.
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Das HanisauLand hat sein großes Kinderrechte-Spezial aktualisiert und erweitert.


