„Warum muss es Kriege geben? Wir haben doch einen Mund, mit dem wir reden können.“ – so die 9-jährige Lilly im Oktober 2022. Auf ihre Frage bekommt Lilly neben einer verständlichen Erklärung die Bildergeschichte von Abud Zeid in Ägypten empfohlen, der als Streitschlichter Menschen zum Frieden bewegt.
Jugendschutz im Internet - alles safe?
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Frieden-Fragen
Herausgeber:Berghof Foundation Operations gGmbH
2019 registrierte jugendschutz.net insgesamt 6.950 Verstoßfälle (2018: 6.575). 4.164 beziehen sich auf beliebte und hoch frequentierte Social-Media-Dienste, davon 20 % auf Instagram, 19 % auf YouTube, 18 % auf Facebook und 13 % auf Twitter. Zwei Dienste haben erheblich an Relevanz gewonnen: Beim Bildernetzwerk Pinterest wurden neunmal so viele Verstöße registriert wie im Vorjahr (Anstieg von 46 auf 413), beim Videodienst TikTok fünfmal so viele (Anstieg von 38 auf 192).
Den größten Zuwachs an Fällen gegenüber dem Vorjahr verzeichnete jugendschutz.net im Bereich der Selbstgefährdung (plus 77 %, von 478 auf 846 Fälle) und im Bereich der Gewaltdarstellungen (plus 72 %, von 364 auf 627 Fälle). Den größten Anteil der Verstoßfälle nahmen auch 2019 Darstellungen sexualisierter Gewalt mit 37 % (2.553 Fälle) ein. Knapp ein Viertel (1.606 Fälle) bezog sich thematisch auf politischen Extremismus.
Alle Ergebnisse und zahlreiche Hinweise auf Broschüren und Onlineangebote finden Medienschaffende und Interessierte im Jugendschutz-Jahresbericht 2019 zum Downloaden. Zusammen mit ihren hilfreichen Tipps für die Medienbildung gehört die Studie als Handreichung in jeden Haushalt mit Kindern und in die Hände aller Eltern, Erzieher und Lehrkräfte.
bb - 5/2021
Aktuelles
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Neben neuen Themen umfasst die Überarbeitung der Lernmodule auch zusätzliche Vertonungen sowie die Integration von neuen Videos und weiteren interaktiven Übungs
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Schenken, basteln, dekorieren: ÖkoLeo gibt umweltfreundliche Tipps für eine schöne Adventszeit.
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Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung widmet sich das Seitenstark-Projekt „Kinderrechte – Level Up!“ Artikel 2 der Kinderrechtskonvention.