Medienrechte für Kinder - was gilt?

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Medienrechte für Kinder - Cover der Broschüre SWR

Für Kinder gelten dieselben Menschenrechte wie für Erwachsene. Darüber hinaus haben Kinder jedoch auch noch das Recht auf besonderen Schutz vor Einflüssen, die ihre Entwicklung negativ beeinträchtigen können. Das bedeutet im Internet:

 

Kinder haben ein Recht auf digitale Angebote,

 

  • auf denen sie sicher sind vor Gewalt, Pornografie, Rassismus, Kaufanreizen, -fallen und ähnlichem
  • die sie kindgerecht über alles informieren, was Kinder interessiert und ihnen Spaß macht
  • deren vielfältige Mitmachangebote sie als Übungsfeld für richtiges Verhalten in der digitalen Welt nutzen können und mit denen sie sich in die digitale Welt einbringen können

 

Doch welche Angebote entsprechen diesen Rechten, und wo sind sie zu finden? In einer Broschüre des SWR gibt die Medienpädagogin Andrea Kallweit Grundschullehrer*innen Anregungen für ein Bildungsprojekt zum Thema "Kinder-Medien-Rechte". Auch für die Eltern der Kinder sind die Hinweise hilfreich. Themen sind Bildung und Medienkompetenz, Privatsphäre, Meinungs- und Informationsfreiheit, Vereinigung und Versammlung, Schutz und Sicherheit sowie Zugang zur digitalen Welt. Zu jedem Thema gibt es Linkempfehlungen zu geeigneten  Kinderseiten. Darunter sind auch Seitenstark.de und viele seiner Mitgliedsseiten vertreten. Im Anhang der Broschüre finden sich Hinweise auf Mediennutzungsverträge zwischen Eltern und Kindern sowie Musterformulare für eine Datenschutzinformation und eine Einverständniserklärung für die Nutzung von Fotos in der Schule.

 

Die Broschüre ist im August 2019 erschienen, wurde von verschiedenen Partnern gefördert und ist als Heft und als Download kostenfrei erhältlich.

 

jb - 03.09.2019

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