Social Media für Erwachsene sind ungeeignet für Kinder. Verbote sind aber zu einfach, denn Kinder haben ein Recht auf digitale Teilhabe.
Grundgesetz

In diesem Beitrag werden die Grundzüge des Grundgesetzes kurz vorgestellt und mit weiterführenden Artikeln verlinkt.
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Aktuelles
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Fünf Projekte erhalten eine Förderung, darunter auch der Seitenstark e.V. für einen KI-Chatbot sowie das Internet-ABC.de, Kindersache.de und fragFINN.de.
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Das HanisauLand hat sein großes Kinderrechte-Spezial aktualisiert und erweitert.


