Mindestalter - was schreiben die Nutzungsbedingungen der sozialen Medien vor?

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Den Kindern kann es oft nicht schnell genug gehen, bis sie YouTube, WhatsApp oder Facebook nutzen dürfen. Viele verantwortungsbewusste Eltern versuchen den Zeitpunkt aus erzieherischen Gründen dagegen hinauszuzögern. Aber auch die sozialen Medien selbst sprechen Verbote aus. Rein rechtlich lassen sie User frühestens ab 13 Jahren zu. Die Nutzungsbedingungen für das Mindestalter von Facebook, Instagram, WhatsApp, YouTube, TikTok und Snapchat hat die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz, Klicksafe, zusammengestellt.

jb - 08.11.2019

Aktuelles

  • Kindersache hat 10 Ideen für Spiele, mit denen die Kinderrechte in der Schule ab Klasse 1 thematisiert werden können, zusammengestellt.
  • Vom 10.-12.01.25 findet die “Stunde der Wintervögel” statt. Begleitend dazu organisiert die Naturschutzjugend im NABU vom 13. bis 17.
  • Das HanisauLand-Plakat zur Bundestagswahl 2025 erklärt auf der Vorderseite den Ablauf der Bundestagswahl in Deutschland und zeigt auf der Rückseite den Weg,